Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bayerische Staatskanzlei hat eine Pressemitteilung zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung vom 5. Mai 2020 veröffentlicht, die Sie hier downloaden können:
Hier ist u.a. vermerkt, dass als kontaktfreier Individualsport mit Abstand auch der Flugsport ab dem 11. Mai wieder zugelassen wird. Wir haben den entsprechenden Absatz 8. auf Seite 7 unten gelb markiert.
Weitere Einzelheiten durch das Innenministerium liegen uns aufgrund der geringen Zeit seit der Veröffentlichung verständlicherweise noch nicht vor, wir gehen davon aus, dass - wie auch auf Seite 7 unten vermerkt - das Innenministerium mit den Sportfachverbänden zeitnah Kontakt aufnehmen wird. Entsprechend werden wir Sie dann weitergehend informieren.
Wir appellieren an die Vernunft unserer Flugplatznutzer und gehen davon aus, dass sich jeder nach bestem Wissen und Gewissen an das Infektionsgesetz hält, die an dem Tag jeweils gültigen Regelungen zu Hygiene und Abstand eingehalten werden.
In Bezug auf die PPR - Regelung und das Fliegen ohne Flugleiter werden wir Sie zeitnah über Änderungen informieren.
Dies bedarf noch die genaue Abstimmung mit unserem Landratsamt/Katastrophenschutz.
Daher nachfolgend nochmals der Hinweis auf die Sondersendung „Sport im Abseits“ im Bayerischen Fernsehen am morgigen Mittwoch, 6. Mai von 20.15 bis 21.45 Uhr.
(Teilnehmer der Diskussionsrunde sind u.a. Sportminister Joachim Herrmann, BLSV-Präsident Jörg Ammon und Uli Hoeneß).
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Alexander Grzelczyk
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit übermitteln wir eine Information über die Vorgehensweise zur Verlängerung von Luftfahrerberechtigungen aufgrund der Allgemeinverfügung des Luftamtes Nordbayern, welche am 15.04.2020 im Amtsblatt der Regierung von Mittelfranken bekannt gegeben wurde.
Die zugrundeliegende
Allgemeinverfügung und dieses Infoblatt
werden noch auf unserer Homepage bereitgestellt.
Zudem zitieren wir eine Antwort des StMGP auf eine Eingabe in Bezug auf Privatflüge zur Kenntnis:
„Zur Auslegung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die bayernweite Ausgangsbeschränkung gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten außerhalb der eigenen Wohnung, für die keine triftigen Gründe (vgl. § 4 Abs. 2, 3 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) vorliegen.
Ein triftiger Grund liegt bei Sport- und Privatflügen regelmäßig nicht vor, sofern diese nicht beispielsweise beruflich zwingend notwendig sind. Zwar sind Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt, hierbei sollen aber nicht individuelle Hobbies ermöglicht werden. Vielmehr geht es darum, für die Menschen noch ein Mindestmaß an Bewegung zu gewährleisten. Auch wenn in Bayern kein pauschales Flug- und Fahrverbot existiert, ist die gesetzliche Regelung insoweit eindeutig: Die eigene Wohnung soll nur bei Vorliegen triftiger Gründe verlassen werden, welche bei reinen Sport- und Freizeitflügen nicht vorliegen.“
Für das Luftfahrtpersonal und Ausbildungsorganisationen von der:
Regierung von Mittelfranken
-Luftamt Nordbayern-
Flughafenstraße 118
90411 Nürnberg
Die AOPA hat dem Bundesamt für Katastrophenschutz Unterstützung durch die Übernahme ehrenamtlich durchgeführter Hilfstransporte angeboten (https://aopa.de/2020/03/31/unterstuetzer-zur-durchfuehrung-von-hilfsfluegen-gesucht/)
Hier der Link zu dem Formular für Piloten und Firmen zur Teilnahme: https://www.surveymonkey.de/r/CLTXGTJ
Der Verkehrslandeplatz Kulmbach selbst unterstützt nach Kräften jegliches engagement zur Bekämpfung der Pandemie.
Als bestandteil der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur gewährleistet er unabkömmliche Lieferketten zur Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft und des Gesundheitswesens und
stellt Flüge von Bedarfsträgern der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie der Polizei, der Bundeswehr, dem Katastrophenschutz sowie des Rettungsflugwesens sicher.
Halten Sie durch und bleiben Sie gesund!
Ihr Verkehrslandeplatz Kulmbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der am Freitag, 20.03.2020, ausgesprochenen Ausgangsbeschränkung in Bayern, wird der Flugbetrieb wie folgt eingeschränkt:
Alle Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.kulmbacher-flugplatz.de
Email an info@kulmbacher-flugplatz.de
Noch zulässiger Flugverkehr:
Folgende Flüge werden grundsätzlich nicht genehmigt:
Bitte erkundigen sie sich im Rahmen der Flugvorbereitung stets nach der aktuellen Lage, da andere Flugplätze bereits geschlossen haben.
Die Maßnahmen gelten gemäß der Ausgangsbeschränkung voraussichtlich zunächst für 2 Wochen!
Alle Informationen so aktuell wie den Umständen entsprechend möglich finden Sie immer hier.
Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
COVID-19 --- Extraordinary EU Transport Ministers meeting 18/03 ==> MAIN OUTCOMES FOR AVIATION
Here is the info from DG MOVE. Source: crisis cell dealing with COVID-19. To be noted there is an update twice a day with the cabinet which is on crisis mode as well. Smooth flow of information and cooperation between services and cabinet works very well.
The main outcomes of yesterday’s ministers meeting are as follows:
o Given the urgency of the situation the concept is to extend validity of different ratings, certificates and medical reports for 4 months, providing light mitigation measures
o It covers the following licenses:
Ø Crews (pilots): 4 months of extension of the type and class rating and medical, provided that a refresh training is done by the operator as part of its safety management system (EASA to come with guidance on implementation) and provided the crew send a dedicated form to medical examiner,
Ø Aircrew instructors and examiners: 4 months of automatic extension, without any mitigation measures (still voluntary refresh training can be implemented by competent authorities)
Ø Operational proficiency check (OPC) for pilots (check on procedures): 4 months of extension of the OPC, provided that a refresh training is done by the operator as part of its safety management system,
Ø ATCOs: 4 months of extension of the licence and medical, with refresher training to be defined by the ANSP and provided the ATCO send a dedicated form to medical examiner,
Ø Mechanical engineer (Part 66): Automatic extension of 4 months of validity of the licence, except for licences that have been subject to sanction or restriction